Vielfalt in Bewegung
Familiengerichtliche Mitwirkung
gem. §50 SGB VIII
Für wen ?
Beratung für Eltern (und ihre Kinder), welche getrennt/ geschieden sind und ein Verfahren vor dem Familiengericht zu strittigen Sorgerechts- und oder Umgangsfragen beantragt haben.
Wozu ?
Eltern, die voneinander getrennt leben und eine Klage vor dem Familiengericht eingereicht haben zur Klärung hochstrittiger Sorgerecht- und oder Umgangsangelegenheiten, haben ein Anrecht auf eine Beratung durch das zuständige Jugendamt.
Das Lübecker Jugendamt entscheidet fallbezogen, welche Familien durch unsere sehr erfahrenen pädagogischen Fachkräfte begleitet werden sollen. Regelhaft verbleiben Kinderschutzfälle in der Zuständigkeit des Jugendamts.
Die Eltern und ihre Kinder bedürfen einer fachlichen Beratung, um nach Möglichkeit eine einvernehmliche, am Kindeswohl orientierte Klärung in der oftmals emotional sehr belastenden Situation herbeizuführen zu können.
Zudem erfolgt eine fachliche Berichtserstattung bei Gericht zur familiären Situation und weiteren relevanten Daten, damit im Rahmen des Verfahrens tragfähige Vergleiche und Entscheidungen hinsichtlich Sorgerechts- und Umgangsregelungen getroffen werden können.
Arbeitsweise
• Beratung der am strittigen Sorgerechts- und oder Umgangsfall beteiligten Familienmitglieder
• Größtmögliche Einbeziehung der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen gemäß ihres Alters und ihres Entwicklungsstands
• Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Trennung und der bestehenden Konflikte der Eltern
• Abklärung der familiären Vorgeschichte sowie der aktuellen familiären Situation und weiterer relevanter Faktoren
• Die fallzuständige Fachkraft erstellt auf Grundlage der erfolgten Beratungsgespräche eine schriftliche Stellungnahme für das zuständige Familiengericht
• Die Fachkraft berichtet zudem im Anhörungstermin über die Situation der Familie, die Aussagen der Familienmitglieder aus den Beratungsgesprächen und nimmt eine pädagogische Empfehlung zur weiteren Perspektive in Bezug auf den strittigen Sachverhalt vor.
Voraussetzungen
Das zuständige Jugendamt prüft und entscheidet in gerichtsanhängigen Sorgerechts- und oder Umgangsverfahren, welche Fälle durch die Fachkräfte von Sprungtuch e.V. bearbeitet werden.
Kostenträger
Das zuständige Jugendamt.
Kontakt
0451 – 70 60 434
0152 – 38 26 53 04
Marc Trautmann
Diplom-Pädagoge
Bereichsleiter SPFH, Begleitete Umgänge, FamG Mitwirkung, Familienanker
marc.trautmann@sprungtuchev.de
